Förderung von Mehrgenerationenhäusern


Die Landesregierung Baden-Württemberg möchte mit ihrem ressortübergreifenden Impulsprogramm für gesellschaftlichen Zusammenhalt mutige und unkonventionelle Ansätze des Miteinanders weiter stärken.

Das Programm „Förderung von Mehrgenerationenhäusern“ unterteilt sich in zwei Förderbereiche:
• Teil 1: Förderung von Mehrgenerationenhäusern (Auf- und Ausbau)
• Teil 2: Förderung von Kommunikationskonzepten in Mehrgenerationenhäusern

Programmausschreibung für Teil 1 und Teil 2 (PDF)

Anträge für die Aufnahme in das Förderprogramm Teil 1 und Teil 2 können bis zum 31.10.2019 bei der Landesarbeitsgemeinschaft Mehrgenerationenhäuser Baden-Württemberg e.V. gestellt werden.

Rückfragen richten Sie gerne an unser
Informations- und Beratungszentrum
Landesarbeitsgemeinschaft Mehrgenerationenhäuser Baden-Württemberg e.V.
Rheinstr. 219
76532 Baden-Baden
Tel.: 07221 – 9968014
lag@mehrgenerationenhaus-bw.de

Die beiden Förderbereiche im Überblick:

Teil 1: MGH

Landesprogramm zur Impulsförderung des Ausbaus von Mehrgenerationenhäusern in Baden-Württemberg (Mehrgenerationenhäuser als soziale Einrichtungen und Begegnungsorte der Generationen).

Die Gründung von Mehrgenerationenhäusern soll in solchen Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg angestoßen bzw. gefördert werden, die

• bislang noch kein Mehrgenerationenhaus haben oder
• aufgrund ihrer positiven Erfahrungen mit einem schon vorhandenen Mehrgenerationenhaus ein weiteres in einem anderen Stadtviertel/Quartier einrichten wollen oder
• bereits bestehende generationenübergreifende Treffpunkte im Quartier (Bürgercafé, Stadtteiltreff etc.) zu Mehrgenerationenhäusern weiterentwickeln wollen.

Der Gründungsprozess eines Mehrgenerationenhauses wird bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen mit einem Festbetrag in Höhe von max. 100.000 Euro bezuschusst.

Der Träger eines neuen Mehrgenerationen­hauses kann einen Förderantrag stellen.

Träger können sein:
• Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise)
• Vereine und Initiativen (Gemeinnützigkeit des Projekts und Rechtsfähigkeit des Antragstellers werden vorausgesetzt)
• kirchliche Institutionen (außer Scientology)

Der Projektzeitraum für die geförderten Projekte Teil 1 beträgt maximal 18 Monate.

Teil 2: KOM-KONZEPTE

Entwicklung oder Umsetzung von Kommunikationsformaten in Mehrgenerationenhäusern, die alltagspraktische Hilfe- und Unterstützungsleistungen zwischen den Generationen im Quartier fördern.

Mit dem Projekt sollen in bestehenden sowie neuen Mehrgenerationenhäusern Kommunikationsformate entwickelt werden, die

• zu alltagspraktischen Hilfe- und Unterstützungsleistungen bei Haushaltstätigkeiten, Gartenarbeiten, Arztbesuchen, einfachen Reparaturarbeiten, lnternetnutzung etc., aber auch
• zu Wissenstransfer zwischen den Generationen führen und damit eine gute Vernetzung im Quartier ermöglichen.

Insbesondere digitale Lösungen und Vernetzungsplattformen können hierbei neue wichtige Ansatzpunkte liefern. Pro förderfähigem Antrag werden bis zu 15.000 Euro bereitgestellt.

Die Entwicklung und die Erprobung neuer Kommunikations­formate sowohl in bestehenden als auch in neu entstehenden Mehrgenerationen­häusern sollen gefördert werden.

Träger können sein:
• Mitgliedseinrichtungen der LAG MGH BW
• die über das Förderprogramm Teil 1 neu entstehenden Mehrgenerationen­häuser

Der Projektzeitraum für die geförderten Projekte Teil 2 beträgt maximal 12 Monate.